Schwerpunkte
Recht haben und Recht bekommen? Profitieren Sie von meiner mehr als 25-jährigen Erfahrung in juristischen Auseinandersetzungen.
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Wirtschafts- und Vertragsrecht
Das allgemeines Zivilrecht umfasst Probleme aus dem Bereich des allgemeinen Vertragsrechts, des Handelsrechts und des Verbraucherschutzrechts. Im Vertragsrecht geht es vor allem um Fragen des Kauf-, Dienst-, Arbeits-, Werk- und Bauvertragsrecht.
Kaufrecht: Sachmängelhaftung, Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt und Schadensersatz.
Wichtig sind hier auch die Themen E-Commerce und Verbraucherschutz. Ich biete meine Unterstützung bei der rechtlichen Ausgestaltung von Online-Shops und Vertragsvordrucken an, die z. B. im Fernabsatz oder bei Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen werden. .
Unter Dienstverträgen versteht man z. B. Unterrichts-, und Wartungsverträge, aber auch Verträge mit Freiberuflern wie Ärzten, Steuerberatern oder Rechtsanwälten.
Werkverträge sind vornehmlich Verträge mit Handwerkern. Hier geht es u. a. um Probleme beim Vertragsschluss, Abschlagszahlungen, Sicherheiten, Mängelhaftung und der Abnahme. Gerade die Abnahme entscheidet über wichtige Fragen zur Beweislast, Gewährleistungsfristen und Fälligkeit des Handwerkerlohns. Im Werkvertragsrecht ist es deshalb besonders wichtig, die jeweils notwendige Handlung zum richtigen Zeitpunkt vorzunehmen, weswegen man bei sich abzeichnenden Konflikten rechtzeitig einen Rechtsanwalt einschalten sollte. Hierdurch können spätere Nachteile vermieden werden. Auch Verträge über die Erstellung von Websiten und Online-Angbeoten können je nach Ausgestaltung dem Werkvertragsrecht unterliegen.
Bauverträge sind Werkverträge an Bauwerken und unterliegen seit dem 01.01.2018 Spezialregelungen im BGB. Eine wichtige Rolle spielen häufig auch die Regelungen nach der VOB/B (Vertragsordnung für Bauleistungen).
Beratung und Vertretung im Bereich des Arbeitsrechts, wie z. B. bei Abmahnungen, Kündigung, Kündigungsschutzklagen und der Gestaltung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung evtl. Tarifverträge werden vornehmlich auf Arbeitgeberseite angeboten. Bei Kontrakten mit Selbständigen spielt vor allem das Recht des Handelsvertreters eine große Rolle.
Ich unterstütze auch Unternehmer und Gründer im Bereich des Gesellschaftsrechts. Hilfestellung gibt es bei der Gründung eines Unternehmens oder einer Gesellschaft, der Liquidation, beim Ausscheiden von Gesellschaftern und bei der Auflösung und Auseinandersetzung.
Zudem biete ich Unternehmern Hilfe bei der Gestaltung von gewerblichen Miet- und Pachtverträgen an und helfe auch bei evtl. Konflikten aus solchen Verträgen.
Erbrecht, Vermögens- und Unternehmensnachfolge
Ich berate und vertrete...
- Erblasser und deren Angehörige bei der Erstellung von letztwilligen Verfügungen (Testamente und Erbverträge) und der lebzeitigen Übertragung von Vermögenswerten (vorweggenommene Erbfolge)
- Erben, die nach dem Tod des Erblassers vor rechtlichen Problemen stehen (Erbausschlagung, Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, Erfüllung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen)
- Pflichtteilsberechtigte, die vom Erblasser enterbt wurden, bei der Geltendmachung von Auskunfts-, Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
- Nachfolgeregelung im Unternehmen (Unternehmensnachfolge) und Ausgleich gegenüber weiteren Familienangehörigen
Immobilien, Banken und Versicherungen
Zum Bereich des Bankenrechts gehören Darlehensverträge, insbesondere Verbraucherdarlehen. Auch Bürgschaften und die Bestellung von dinglichen Sicherheiten (Verpfändung, Grundpfandrechte) fallen in diesen Bereich. Beim Erwerb und der Veräußerung von Immobilien können zahlreiche juristische Fallstricke lauern. Das Versicherungsrecht umfasst Konflikte im Verhältnis Versicherungsnehmer und Versicherung.
Angeboten wird rechtliche Hilfe und Unterstützung bei allen Fragestellungen rund um Kauf, Verkauf, sowie Finanzierung von Immobilien, inkl. des Maklerrechts.
Die Tätigkeit im Bereich des Versicherungsrecht umfasst die Sach- und Schadensversicherung (Haftpflicht, Unfall, Tierhalter, Gebäude, Hausrat, Rechtsschutz) ebenso, wie private Berufsunfähigkeitsversicherungen, private Krankenversicherung und private Lebens- und Rentenversicherung. Hierzu gehören auch Fragen der Falschberatung.
Eine Beratung/Vertretung bei gesetzlichen Kranken- oder Rentenversicherungen wird nicht angeboten. Diese Fragestellungen richten sich nach den Sozialgesetzbüchern. In diesen Fällen helfen Sozialverbände und auf Sozialrecht spezialisierte Rechtsanwälte weiter.
Auch im Versicherungsvertriebsrecht (Handelsvertreterrecht) konnte ich schon mehrfach erfolgreich freie Versicherungsmakler und Generalagenturen vertreten gegen große Versicherungskonzerne vertreten.